Energieausweise
Seit dem 1. Jänner 2008 gilt in Tirol die Energieausweispflicht für Gebäude.
Der Ausweis enthält Vergleichskennzahlen zur Bewertung des Energieverbrauchs von Gebäuden und Wohnungen. Außerdem werden für Neubauten und umfassende Sanierungen Grenzwerte zum maximal zulässigen Energiebedarf vorgegeben. Die Ausweispflicht gilt für Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei Verkauf und Vermietung.
Heizbedarf auf einen Blick
Im Energieausweis sind – ähnlich wie in einem Typenschein – die für den Energieverbrauch eines Gebäudes wichtigsten Eckdaten zusammengefasst und über Energiekennzahlen und eine Einstufungsskala dargestellt. Die Einstufungsskala ermöglicht zudem einen Vergleich mit anderen Objekten.
DI Frühauf Othmar
Dorf 15, Auffach
A – 6313 Wildschönau
o.fruehauf@gmail.com